Franchisereglen im Schmuckkaestle
Das folgende Regelwerk ist daher nicht nur Vertragsbestandteil der
SCHMUCKKAESTLE-Franchiseverträge, sondern gilt bereits für alle
Franchisebewerber.
Informationspflicht
Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig unverzüglich
über aussergewöhnliche und den weiteren Geschäftsverlauf
beieinflussende Ereignisse interner und externer Art. Dies
erfolgt vorrangig per eMail.
Funktionsbereitschaft eMail
Die Partner verpflichten sich, den Geschäfts-eMail-Eingang
regelmässig auf "neue Nachrichten" zu überprüfen, um jeden
Informationsrückstand zu vermeiden.
Geschäftsöffnungszeiten
Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt:
Das Ladengeschäft ist zu den im Franchisevertragswerk festgelegten Zeiten
geöffnet zu halten. Diese Geschäftszeiten sollen sich stets an den Gepflogenheiten
des gewerblichen Umfelds orientieren. Urlaubsregelungen sind ebenfalls im
Franchisevertrag geregelt.
Kundenhaftung
Der Vertragspartner übernimmt im Innenverhältnis zur Fa.
Blumhofer die Haftung für alle Fälle, in denen einem
Kunden ein Schaden dadurch entstanden ist, dass der Partner
den sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten nicht oder
nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nachgekommen ist.
Internetanbindung
Die Informationsverbindung zwischen den Vertragpartnern wird
vorrangig über das Internet betrieben. Die Kosten für die
Einrichtung der nötigen Installation sind, soweit im Vertragswerk
nichts anderes bestimmt wird, im Eintrittsgeld enthalten.
Firmenwagen
Im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes ist auch die
Gestellung eines Firmenwagens möglich.
Servicedienste
Die Fa. Classic stellt bei Bedarf für Sonderaktionen Personal und -wagen
entgeltlich zur Verfügung.
Sonderverkaufsveranstaltungen
...sind gem. Vertragsregelung durch den Franchisenehmer zu
belegen. Näheres erfolgt nach Absprache zwischen Franchisegeber
und -nehmer.
Stand 8-2003