Franchisereglen im Schmuckkaestle


 
Franchise-Nehmer führen ihre Filale(n) eigenverantwortlich und repräsentieren das SCHMUCKKAESTLE grundsätzlich nach unseren Vorgaben, überwiegend jedoch im täglichen Geschäft selbständig nach eigenem Ermessen. Verwaltungstechnisch stehen wir deshalb nur bei Bedarf zur Seite. Um im Einzelfall optimale Hilfestellung geben zu können, müssen wir bereits in der Errichtungsphase über alle wesentlichen Schritte unterrichtet sein und uns auf unsere zukünftigen Mitarbeiter vor Ort verlassen können.

Das folgende Regelwerk ist daher nicht nur Vertragsbestandteil der SCHMUCKKAESTLE-Franchiseverträge, sondern gilt bereits für alle Franchisebewerber.
 

Informationspflicht

Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig unverzüglich über aussergewöhnliche und den weiteren Geschäftsverlauf beieinflussende Ereignisse interner und externer Art. Dies erfolgt vorrangig per eMail.
 

Funktionsbereitschaft eMail

Die Partner verpflichten sich, den Geschäfts-eMail-Eingang regelmässig auf "neue Nachrichten" zu überprüfen, um jeden Informationsrückstand zu vermeiden.
 

Geschäftsöffnungszeiten

Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt: Das Ladengeschäft ist zu den im Franchisevertragswerk festgelegten Zeiten geöffnet zu halten. Diese Geschäftszeiten sollen sich stets an den Gepflogenheiten des gewerblichen Umfelds orientieren. Urlaubsregelungen sind ebenfalls im Franchisevertrag geregelt.
 

Kundenhaftung

Der Vertragspartner übernimmt im Innenverhältnis zur Fa. Blumhofer die Haftung für alle Fälle, in denen einem Kunden ein Schaden dadurch entstanden ist, dass der Partner den sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten nicht oder nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nachgekommen ist.
 

Internetanbindung

Die Informationsverbindung zwischen den Vertragpartnern wird vorrangig über das Internet betrieben. Die Kosten für die Einrichtung der nötigen Installation sind, soweit im Vertragswerk nichts anderes bestimmt wird, im Eintrittsgeld enthalten.
 

Firmenwagen

Im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes ist auch die Gestellung eines Firmenwagens möglich.
 

Servicedienste

Die Fa. Classic stellt bei Bedarf für Sonderaktionen Personal und -wagen entgeltlich zur Verfügung.
 

Sonderverkaufsveranstaltungen

...sind gem. Vertragsregelung durch den Franchisenehmer zu belegen. Näheres erfolgt nach Absprache zwischen Franchisegeber und -nehmer.

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Stand 8-2003